Sicherheits- und Hygienekonzept
Wir möchten an dieser Stelle bereits auf das Sicherheits- und Hygienekonzept der Veranstaltung hinweisen und bitte alle Teilnehmer*innen um entsprechende Beachtung. Bitte beachten Sie auch, dass die Sicherheits- und Hygienevorschriften je Entwicklung der kommenden Wochen noch entsprechend angepasst werden können.
Veranstaltungsräume, Aufenthaltsflächen und Bewegungsflächen
- Bestuhlungsplan mit reduzierten Teilnehmerzahlen zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m
- Separate Ein- und Ausgänge unter Berücksichtigung des Mindestabstandes
- Einhaltung und Kontrolle des Mindestabstandes auf den Aufenthaltsflächen
- Laufwege auf den Bewegungsflächen und im Veranstaltungsraum sind als Einbahnstraße per Pfeile und/oder Hinweisschilder gekennzeichnet
- Jede*r Teilnehmer*in und Mitarbeiter*in ist verpflichtet, einen Mundschutz bei sich zu tragen. Der Veranstalter hat für einen Vorrat an Masken zu sorgen, falls ein*e Teilnehmer*in versäumt hat, einen Mundschutz bei sich zu tragen
- Sofern der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, sind Personal und Mitarber*innen verpflichtet, einen Mundschutz zu tragen
- Markierung des Mindestabstandes auf dem Boden an Flächen möglicher Schlangenbildungen wie z.B. beim Check-In, an der Speisenausgabe oder vor den Sanitäranlagen
- Bereithaltung von Desinfektionsmitteln am Eingang des Veranstaltungshauses sowie des Veranstaltungsraumes
- Sofern möglich, Türen des Veranstaltungsraumes für eine bessere Belüftung geöffnet lassen
Teilnehmermanagement und Aufklärung der Teilnehmer*innen
- Führen einer Anwesenheitsliste aller Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen mit Kontaktdaten (durch den Veranstalter). Aufbewahrung für vier Wochen, anschließende Löschung
- Einlasskontrollen und Registrierung durch den Veranstalter unter Berücksichtigung des Mindestabstandes, der Handdesinfektion und Bereithaltung eines Mundschutzes
- Unterrichtung der Teilnehmer*innen im Vorwege über die allgemein gültigen Hygieneregeln (durch den Veranstalter), die einzuhalten sind
- Hinweisschilder mit den allgemein gültigen Hygieneregeln am Eingang des Hauses und des Veranstaltungsraumes
- Spuckschutz am Check-In
- Verpflichtung der Teilnehmer*innen, bei Anzeichen einer Erkrankung der Veranstaltung fern zu bleiben
Catering
- Kaffee- und Mittagspausen finden in separaten Räumen statt, die nicht für andere Besuchergruppen zugänglich sind
- Keine Selbstbedienungsbuffets
- Bedienung bzw. Ausgabe von verpackten Portionsgerichten statt Selbstbedienungsbuffet
- Einzelverpackung von Besteck bzw. Anreichung durch Servicepersonal mit Handschuhen
- Kaffee- und Getränkeservice durch Servicekraft bzw. eingedeckte Getränke am Platz der Teilnehmer
- Ggf. Getränkestation mit kleinen Fläschchen, Flaschenöffner an jedem Platz
- Eingedeckte Gläser und Tassen am Platz jeden Teilnehmers
- Spuckschutz an der Essens- und Getränkeausgabe
- Das Servicepersonal ist zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes und zum
regelmäßigen Händewaschen verpflichtet
Reinigungs- und Desinfektionsplan
- Regelmäßiges Stoßlüften in den Veranstaltungsräumen
- Mehrmalige Desinfektion von Handkontaktflächen wie Tische, Türklinken, Stuhllehnen und Sanitäranlagen
- Dokumentation der Reinigungsintervalle
- Bereitstellung von Desinfektionsmitteln im Sanitätsbereich