Sicherheits- und Hygienekonzept

Wir möchten an dieser Stelle bereits auf das Sicherheits- und Hygienekonzept der Veranstaltung hinweisen und bitte alle Teilnehmer*innen um entsprechende Beachtung. Bitte beachten Sie auch, dass die Sicherheits- und Hygienevorschriften je Entwicklung der kommenden Wochen noch entsprechend angepasst werden können.

Veranstaltungsräume, Aufenthaltsflächen und Bewegungsflächen

  • Bestuhlungsplan mit reduzierten Teilnehmerzahlen zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m
  • Separate Ein- und Ausgänge unter Berücksichtigung des Mindestabstandes
  • Einhaltung und Kontrolle des Mindestabstandes auf den Aufenthaltsflächen
  • Laufwege auf den Bewegungsflächen und im Veranstaltungsraum sind als Einbahnstraße per Pfeile und/oder Hinweisschilder gekennzeichnet
  • Jede*r Teilnehmer*in und Mitarbeiter*in ist verpflichtet, einen Mundschutz bei sich zu tragen. Der Veranstalter hat für einen Vorrat an Masken zu sorgen, falls ein*e Teilnehmer*in versäumt hat, einen Mundschutz bei sich zu tragen
  • Sofern der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, sind Personal und Mitarber*innen verpflichtet, einen Mundschutz zu tragen
  • Markierung des Mindestabstandes auf dem Boden an Flächen möglicher Schlangenbildungen wie z.B. beim Check-In, an der Speisenausgabe oder vor den Sanitäranlagen
  • Bereithaltung von Desinfektionsmitteln am Eingang des Veranstaltungshauses sowie des Veranstaltungsraumes
  • Sofern möglich, Türen des Veranstaltungsraumes für eine bessere Belüftung geöffnet lassen

Teilnehmermanagement und Aufklärung der Teilnehmer*innen

  • Führen einer Anwesenheitsliste aller Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen mit Kontaktdaten (durch den Veranstalter). Aufbewahrung für vier Wochen, anschließende Löschung
  • Einlasskontrollen und Registrierung durch den Veranstalter unter Berücksichtigung des Mindestabstandes, der Handdesinfektion und Bereithaltung eines Mundschutzes
  • Unterrichtung der Teilnehmer*innen im Vorwege über die allgemein gültigen Hygieneregeln (durch den Veranstalter), die einzuhalten sind
  • Hinweisschilder mit den allgemein gültigen Hygieneregeln am Eingang des Hauses und des Veranstaltungsraumes
  • Spuckschutz am Check-In
  • Verpflichtung der Teilnehmer*innen, bei Anzeichen einer Erkrankung der Veranstaltung fern zu bleiben

Catering

  • Kaffee- und Mittagspausen finden in separaten Räumen statt, die nicht für andere Besuchergruppen zugänglich sind
  • Keine Selbstbedienungsbuffets
  • Bedienung bzw. Ausgabe von verpackten Portionsgerichten statt Selbstbedienungsbuffet
  • Einzelverpackung von Besteck bzw. Anreichung durch Servicepersonal mit Handschuhen
  • Kaffee- und Getränkeservice durch Servicekraft bzw. eingedeckte Getränke am Platz der Teilnehmer
  • Ggf. Getränkestation mit kleinen Fläschchen, Flaschenöffner an jedem Platz
  • Eingedeckte Gläser und Tassen am Platz jeden Teilnehmers
  • Spuckschutz an der Essens- und Getränkeausgabe
  • Das Servicepersonal ist zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes und zum
    regelmäßigen Händewaschen verpflichtet

Reinigungs- und Desinfektionsplan

  • Regelmäßiges Stoßlüften in den Veranstaltungsräumen
  • Mehrmalige Desinfektion von Handkontaktflächen wie Tische, Türklinken, Stuhllehnen und Sanitäranlagen
  • Dokumentation der Reinigungsintervalle
  • Bereitstellung von Desinfektionsmitteln im Sanitätsbereich